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1. Die römische Kaiserzeit und die Germanen - S. 18

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
18 A Vas römische Kaiserreich c) wirtschaftlicher Rückgang im 2. Jahrh. a) Steuererlaß unter Hadrian. Scriptores Historiae Augustae1: vita Hadriani 7, 6. Gewaltige Kapitalien, die einzelne dem Fiskus schuldeten, erließ Hadrian den privaten Schuldnern in Rom und Italien, in den Provinzen aber bewilligte er auch auf die rückständigen Steuern einen außerordentlich weitgehenden Nachlaß. Die Schuldscheine ließ er auf dem Forum des göttlichen Trajan verbrennen, damit alle in erhöhtem Tttaße das Bewußtsein hätten, von ihren Sorgen befreit zu fein. Corpus Inscriptionum Latinarum Vi 967. Senat und Volk von Rom dem Imperator Cäsar Trajanus hadrianus Hugustus, dem Sohne des göttlichen Trajan, des Siegers über die Parther, und Enkel des göttlichen Rervci, dem obersten Priester, im zweiten Jahre seiner tribunizischen Gewalt, in seinem zweiten * Konsulate, der als erster und einziger von allen Herrschern durch den (Erlas? einer der Steuerfasse geschuldeten Summe von 900 Millionen Sesterzen nicht nur seinen jetzt lebenden Mitbürgern, sondern auch deren Nachkommen dank dieser Freigebigkeit die Sorgen nahm. ß) Hungersnot unter Tttarc Rurei. Corpus Inscriptionum Latinarum V 1874. Dem ((E.) flrrius flntoninus . . ., der, durch die Fürsorge unserer mächtigen Kaiser8 entsandt, dem Drucke einer schwer lastenden (Betreibenot4 abhalf und uns die Ruhe wiedergab, indem er die Finanzen der Stadt auf sichere Grundlage stellte, der Senat von (Eoncordia.5 y) (Erlaß0 über die Besitznahme brachliegenden Ackerlandes unter pertinax. herodian7 Ii 4, 6. pertinax erlaubte, daß ein jeder in ganz Italien wie den übrigen Gebieten das unangebaute und ganz brachliegende Land, selbst wenn es (Eigentum des Kaisers fei, inbefitz nehmen dürfe, und zwar so viel einer könne und wolle. Derjenige, der dem Lande sorgfältige Rrbeit widme und es bebaue, solle dessen (Eigentümer werden. (Er sicherte diesen Kolonisten auch völlige Abgabenfrei* heit auf zehn Jahre und den ungestörten Besitz des Landes für immer zu.8 3. Das römische Reich und das Christentum bis auf Lonstantin. a) Der Kaiferfultus.9 Corpus Inscriptionum Latinarum Xiii 1706.10 Dem ftrnerner (E. Servilius Rlartianus, Sohn des (E. Scrnilius Domitius, Priester am Tempel der Roma und der Rugufti, die drei gallischen Provinzen. 1 Sechs Verfassern zugeschriebene Kaiserbiographien von Hadrian bisrumertan. 8 118 n. (Ehr. 3 Ri. Kurei und Derus. 4 Hungersnöte, ein Zeichen beginnenden Verfalls, werden für diese Zeit mehrfach bezeugt. 6 3n (Dbcritalient 6 Dieser Erlaß wirft auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zeit ein eigenartiges Licht. 7 Griechischer Historiker des 3. Iahrhunderts, behandelte in acht Büchern die Zeit von 180 bis 238. 8 Über den versuch Diocietians, einen Rtaji- maltarif für den verkauf von Waren aufzustellen, f. öjuellenfammlung Ii13 S 27 ff. 9 Denkaiferkult, das alle Teile des römischen Reiches einigende Band, glaubte der römische Staat besonders durch das Christentum gefährdet. 10 Inschrift aus Lyon.

2. Die römische Kaiserzeit und die Germanen - S. 16

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
16 A. Das römische Kaiserreich b) Mietskasernen in Rom. Ditruo 1 Ii 8, 17. Bei der großen Bedeutung Roms und der unendlichen Masse seiner Bürger besteht die Notwendigkeit, unzählige Wohnungen zu schaffen. Da nun die Erdgeschosse eine solche Menschenmenge, wenn sie in der Stadt wohnen sollte, nicht mehr aufnehmen konnten, griff man in dieser Zwangslage zu dem Ruskunftsmittel, die Gebäude in die höhe zu führen. So wurden öertn hohe Gebäude mit Steinpfeilern, Siegelsteinmauern und Bruchsteinwänden errichtet und durch die Einfügung mehrfacher Balkenlagen und Bretterböden die höchst brauchbare Einteilung in mehrere Stockwerke geschaffen. So wurde der Umfang der Stadt infolge der Errichtung verschiedener Stockwerke gewissermaßen nach der höhe hin vervielfacht, und so verfügt die Bevölkerung Roms ohne jede Behinderung über vortreffliche Wohnungen. c) Trajans Fürsorge für die Stadt Rom. Corpus Inscriptionum Latinarum Vi 1260. Der Imperator Cäsar Heroa Trajanus flugustus, Sohn des göttlichen Herva der Sieger über Germanen und Daser, oberster Priester, im dreizehnten-Jahre seiner tribunizischen Gewalt, zum sechsten Male Imperator, zum fünften Male Konsul, oer Vater des Vaterlandes, führte die Trajanische Wasserleitung auf eigene Kosten nach Rom, nachdem er das hierzu nötige Land in einer Breite von öreiftiq Sufc angekauft hatte. Corpus Inscriptionum Latinarum Xiv 88. (.. .)3 Trajanus (...) ließ einen Graben anlegen, um durch den so geschaffenen dauernden Abfluß die Überschwemmungen des Tiber, die Rom beständig heimsuchten, fernzuhalten. d) Reubefestigung Roms unter Rurelian. fturelius Victor 35. Um eine Wiederholung der Vorgänge^, die sich unter der Regierung Galliens zugetragen hatten, unmöglich zu machen, umgab Rurelian Rom in weiterem Umfange mit äußerst starken Mauern. 2. wirtschaftliche und soziale Verhältnisse. a) Ausdehnung des römischen Handels im 1. Jahrh. n. Chr. piinius5, Naturgeschichte Xxxvii 45. Das Gestade Germaniens, von dem der Bernstein eingeführt wird, ist von Carnuntum in Pannonien etwa 600 Meilen entfernt. Das ist erst kürzlich genau bekannt geworden, und es lebt noch heute ein römischer Ritter, der von Julianus, als öiefer ein Gladiatorenspiel des Kaisers verfaßte unter flugustus ein tderf über die Baukunst in zehn Büchern. 4 108-109. 3 Titulatur wie bei Cil Vi 1260. o Alamannen vornehmlich hatten mehrfach unter Gallien und auch unter Hureltan (Doentalien heimgesucht; die Maßnahme ist also ein bedenkliches Zeichen * t Mauern, die erst unter Probus vollendet wurden, stehen z. T. n0fl5'rut'. v! ^ 79; von seinen Schriften ist nur erhalten seine Naturgeschichte tn 37 Büchern.

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 15

1849 - Münster : Coppenrath
15 reshier steigt die Rebe fünfzig bis sechzig Fuß hoch die Ulmen und Papeln hinan und hängt ihre Trauben aus. Wie zu Triumphbögen schlingt sie ihre grünen Gewinde fort und fort, von Baum zu Baum und gibt der ganzen Landschaft ein festliches Ansehen. Der weinreiche Massikus, ein Zweig der Apenninen, durchzieht nordwestlich das Land. Am Fuße desselben breitet sich das fruchtbare Falernerthal, das Tempe Italiens, aus, nach welchem der Berg selbst auch wohl „der Falerner" genannt wird. Um den Busen von Puteoli herum zieht sich eine steile Fels- wand, die in das Vorgebirge Misenum ausläuft. Im Inneren des Landes erhebt sich als einzelner Bergkegel der Vesuvius bis zu einer Höhe von 3500 Fuß. Eine außerordentliche Frucht- barkeit wird am Fuße dieses für die Umgegend so gefährlichen Nachbaren gefunden. Durch einen schrecklichen Ausbruch dieses Vulkans im Jahre 79 nach Ehr., bei welchem auch der ältere Plinius, dieser unerschrockene Naturforscher, seinen Tod fand, wurden die drei an seinem Fuße gelegenen Städte, Herkulanum, Pompeji und Stabiä so gänzlich verschüttet, daß man auch ihre Spur nicht mehr sah. Sechzehn hundert Jahre lang blieben sie im Schooße der Erde verborgen. Erst im Jahre 1711 kam man durch das Ausgraben eines Brunnens auf ihre Spur. Seitdem ist bis auf unsere Zeit das Nachgraben fortgesetzt worden, und die vielen kostbaren Überreste des Alterthums werden im Mu- seum der Stadt Porti ei, welche über dem alten Herkulanum erbaut ist, aufbewahrt. Als die ältesten Bewohner des Landes werden die Hnotrer angegeben; dann folgen die O s k e r, denen aber dieetrusker eine Zeitlang die Herrschaft entrissen, bis die Samniter eindran- gen und das Land eroberten. Aus der Vermischung der neuen Eroberer mit den früheren Bewohnern ist der Name Campa- nee hervorgegangen. Eine der ältesten Städte ist Cumä am Meere, die von Chalciden aus Euböa schon um das Jahr 1030 vor Ehr. gegründet sein soll. Die ganze Umgegend ist sowohl durch großartige Erscheinungen in der Natur, als auch durch 0 Omnium non modo Italia, sed toto orbe terrarum pulcerrima Campania plaga est. Nihil mollius coelo, denique bis floribus vernat. Nihil uberius solo; ideo Liberi Cererisque certamen dicitur. Nihil hos- pitalius mari. Flor. I. 16.

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 396

1849 - Münster : Coppenrath
396 beschlüsse, durch die einander erklärenden und ergänzenden Edicte der Prätoren und später durch die Entscheidungen der Juristen und die Constitutionen der Kaiser. Rechtskundige (Pire con- sulti, prudentes) waren anfangs bloß die Patricier, als die Ein- zigen, welche die alten Proceßformeln kannten, bis Appius Clau- dius Cäcus, ein Urenkel des Decemvirs, oder Flavius, sein Frei- gelassener, diese Formeln zur öffentlichen Kunde brachte. (294 v. Chr.). Allein auch jetzt noch beschäftigten sich nur vornehme Männer mit der Rechtskunde, und der Stand der Juristen war ein hochgeehrter. Sie ertheilten den Parteien Rath und Ver- haltungsregeln und faßten die Documente ab. Unter Augustus entstanden zwei einander entgegengesetzte juristische Schulen durch Q. Antistius Labeo und C. Atejus Capito. Der erstere wollte die geltenden Rechtsbestimmungen und das Wesen des Rechts einer freien Betrachtung unterworfen wissen; Capito dagegen hielt sich mit seiner Schule mehr an den Buchstaben der Gesetze. Mit Hadrian insbesondere nahm das Rechtsstudium einen be- sondern Aufschwung. Der Kaiser stellte in allen größeren Städten des Reiches Lehrer des Rechts an und ließ durch den gelehrten Salvius Julianus alle früheren Edicte in System bringen, das als solches (edictum perpetuum) im Jahre 132 n. Chr. öffentlich bekannt gemacht wurde. Leider ist das Edict selbst untergegangen. Unter den Antoninen lebten die berühmten Jubi- sten Pomponius und Gajus, letzterer für uns besonders merk- würdig durch seine, in unserer Zeit von Niebuhr wieder aufge- fundenen Institutionen. Außerdem waren durch zahlreiche Schrif- ten berühmt Papinianus, Julius Paulus, Ulpianus und Mo- destinus, der unter dem Kaiser Sept. Severus lebte. Von dieser Zeit ab begann das Rechtsstudium zu sinken, und man beschränkte sich fortan auf Anfertigungen von Auszügen und Sammlungen. Die erste öffentliche Gesetzsammlung war der codex Theodo- sianus in der Zeit des Kaisers Theodosius 1!. Am berühmtesten und einflußreichsten wurden aber die noch vorhandenen Gesetz- sammlungen und Nechtsbücher des Kaisers Justinian (527 — 565), bestehend aus deck codex Just., den Institutionen, Pan- decten oder Digesten und Novellen. In der Philosophie dagegen sind die Römer bei ihrer ganz auf das Leben selbst und auf politische Thätigkeit gerich-

5. Das Altertum - S. 231

1913 - Münster (Westf.) : Schöningh
231 mehrere Stbchen aus und beutete aus den Runen die Zukunft. Die Runen wrben in der Folgezeit die ersten Schnstzeichen der Germanen. Man glaubt, ba die Germanen etwa seit bent 2. Jahrhundert geschrieben haben. Die ltesten uns erhaltenen Runeninschriften stammen jedoch etwa aus dem 4. Jahrhundert, so ba wir nicht recht wissen, in-wieweit in biesem Zeitraum der engeren Berhrung mit den Rmern eine Anpassung der Runenzeichen an das lateinische Alphabet stattge- Fremder sunben hat. ^ebenfalls haben sich lateinische, vielleicht auch einige grie-chtsche Lautzeichen allmhlich eingebrngt nnb die Runenschrift stark beeinflut. Die meisten Runen laffen sich zwang-^ ( N los auf das lateinische Alphabet zurckfhren. A B C D ~ ^ Die Runbform der lateinischen Schriftlichen mute der eckigen Form weichen wegen der leichteren Wiebergabe in Stein, Holz ober Metall. In der ltesten Zeit war der König der oberste Priester. Erldie Priester, brachte bei allen wichtigen Anlssen, so z. B. vor einem Kriegszng ein feierliches Opfer bar. Allmhlich bernahmen in den Freistaaten eher als in den Knigreichen Priester die gottesbiensttichen^ Haub-.. hingen. Dazu gehrte z. B. auch die Vollstreckung eines Urteils, benn nur den Gttern stanb es zu, der Leben nnb Tod der Menschen zu eutscheibeu. Bei verschobenen Stmmen spielten auch die schicksalskuu-bigen Priesterinnen eine groe Rolle. Priesterinnen. Um zu wissen, wie die Welt nnb das Weltenbe in der Vorstellung Vorstellung der alten Germanen sich etwa abspiegelten, ist wieberum die Ebba zu On der Rate zu ziehen. Die Erbe, die den mythologischen Namen Mibgarb fhrt, ist ihnen eine Scheibe. Diese umschlingt rings die Mibgarb-schlnge, das Symbol fr das die Erbe umgebenbe Meer. der der Erbe liegt Asgarb, basjreich. der Götter, unter ihr Nelaju^im, das Totenreich der Hel. Hier hatte die Weltesche ihre Wurzeln, die durch Mibgarb hinburch ihre Wipfel in dem Reich der Götter entfaltete. Am Fue der Weltesche saen die Nomen: Urb, Verbanbie nnb Sknlt ^ (Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft), die aus einem Brunnen das Wasser schpfen, das die Esche grn hlt. Sie bewahren somit die Lebenskraft des Baumes, aber, hnlich wie die Parzen, messen sie auch spinnenb die Lebenszeit der Menschen. Wie der Mensch sterben mu. so auch die Götter. Balbnr ist $q 2eitcnt)e gestorben; die Götter haben seinen Tod nicht Hinbern knnen; auch die andern Götter mssen sterben (Gtterbmmernng), wenn sich in Mibgarb der frchterliche Branb entznbet, dem nichts Lebenbes entrinnt. Ans

6. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 103

1902 - Paderborn : Schöningh
103 Knigshuser oft ausstarben, eine feste Thronfolge bildete, b) die Könige ihr Stammherzogtum beibehielten und ihr Besitztum, ohne sich in aus-wrtige Angelegenheiten einzumischen, stetig vergrerten. Im Osten ^streckte sich Frankreich damals bis zur Maas, Saone und Rhone. Lothringen und Burgund gehrten zum deutschen Reiche; im Norden der Pyrenen standen mehrere Landstriche unter den Knigen von Aragonien. England. 63. 1. Angelschsische Könige (827-1016). In Britannien hatte Egbert von Wessex aus den einzelnen angelschsischen Reichen unter seinem Scepter ein einheitliches Reich geschaffen, das er England nannte. Seine Nachfolger hatten gegen die dnischen Normannen zu kmpfen, welche auf wiederholten Raubzgen die Kste Englands heimsuchten und endlich den grten Teil des Landes in Besitz nahmen. Alfred der Groe zwang die Dnen durch einen glnzenden Sieg 880 auf den grten Teil der Eroberungen zu verzichten. Er baute das verdete Land wieder an und sicherte es durch Anlage be-festigtet Pltze und den Bau einer Kriegsflotte. Auch fr die Wissen-schasten zeigte Alfred groen Eifer; insbesondere stattete er die Schule 311 Oxford mit tchtigen Lehrern aus. Seine Nachfolger hatten wieder viele Kmpfe mit den Dnen zu bestehen. Als diese unter Ethelreds Ii. Regierung wiederholt an der englischen Kste landeten, erkaufte der König ihren Abzug durch eine Geldzahlung; als sie aber, dadurch bermtig geworden, immer hufigere Einflle machten, gab er den Befehl, alle in England angesiedelten Dnen an einem Tage (1002) zu ermorden. Diese Grausamkeit reizte den Dnen-tnig Sven zu einem verheerenden Einfall. Er unterwarf ganz England, und als er bald starb, befestigte sein Sohn Knut die gemachten Er-oberungen (1016). 2. Dnische Könige (10161041). Knut der Groe war ein tatkrftiger und gemigter Herrscher. Da ihm beim Tode feinet Bruders Harald auch Dnemark zufiel, und da er auch Norwegen und einen Teil Schwedens eroberte und sogar der König der Schotten seine Oberhoheit anerkannte, so war er der mchtigste Herrscher seiner Zeit. Mit Knuts Stiefsohn

7. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 235

1902 - Paderborn : Schöningh
235 viele Anhnger um sich, mute aber vor einer Gegenpartei nach Stra-brg flchten. Nach dreijhriger Verbannung kehrte er nach Genf zurck und grndete in der Stadt eine eigentmliche theokratische Regierungs-form mit demokratischer Grundlage. Vergehen gegen die brgerliche Ordnung wurden oft mit kirchlichen Strafen, Widerspruch gegen seinen Lehrbegriff selbst mit dem Tode geahndet. Der spanische Arzt Michael Servedo wurde wegen einer abweichenden Ausfassung der Trinittslehre hingerichtet. Calvins Lehre, welche sich nach Deutschland. Frankreich und den Niederlanden verbreitete, erhielt durch den Heidelberger Katechis-mus, welchen der Kursrst Friedrich Iii. von der Pfalz ausarbeiten lie (1563), eine der lutherischen hnliche Fassung. 2. Frankreich. Von Genf, wo Calvin seine Lehre in sran-zsischer Sprache vortrug, verbreiteten vornehme Franzosen, welche dort ihre Studien betrieben hatten, die neuen Ansichten bei ihrer Rckkehr in der Heimat. Anfangs, unter Franz I. und Heinrich Ii., war die Zahl der Protestanten noch gering, aber unter seinen Nachfolgern Franz Ii. und Karl Ix. drang die Lehre Calvins aus dem Kreise der Gebildeten und Vornehmen auch in das niedere Volk ein. Ihre Anhnger erhielten den Namen Hugenotten (Eidgenossen?). Bald erhoben sie khn das Haupt, als vornehme Adelsgeschlechter die Religionsparteien zur Sttze ihrer ehrgeizigen Plne benutzten. Nach einem langwierigen greuelvollen Religionskriege gewann Heinrich von Navarra, welcher zur Partei der Hugenotten gehrte, den Sieg und mit ihm die Krone (f. S. 243). Aber er trat wieder zur katholischen Religion der und lie den Huge-notten nur die Bedeutung einer vom Staate geduldeten Religionspartei. 3. Schweden, Norwegen und Dnemark. Als der norwegische König Hakon Viii., dem auch Schweden gehrte, durch seine Vermhlung mit der dnischen Prinzessin Margareta auch Dnemark mit seinem Reiche vereinigt hatte, schlssen die Stnde der drei Reiche zu Calmar in Schweden eine Union, worin sie fr alle Folgezeit die gemeinsame Wahl eines Knigs festsetzten (1397). Indes wurden die Schweden bald dieser Vereinigung mit Dnemark, welches die Vorherrschaft unter den drei Lndern behaupten wollte, berdrssig, und die schwedischen Statthalter nahmen eine fast ganz selbstndige Stellung ein. Der ge-waltttige Christian Ii. suchte den Widerstand der Schweden zu brechen-er erklrte ihnen den Krieg, nahm Stockholm ein und lie daselbst viele Edle. Geistliche und Brger hinrichten (1520). Aber Gustav Erichson aus dem Hause Wasa trat als Rcher des Stockholmer Blutbades aus.

8. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 55

1902 - Paderborn : Schöningh
55 Staatsverwaltung. Hier ging Justinians Augenmerk vor-Zglich auf die Ordnung der Rechtspflege. Da sich die bisherigen Sammlungen des rmischen Rechts als ungengend erwiesen, so lie tr durch den Rechtsgelehrten Tribonian eine Neuordnung der Gesetz-sammlung vornehmen, deren Ergebnis das Corpus juris Romaiii ist (529). Es zerfllt in vier Teile: 1. Der Codex, eine Sammlung aller gltigen Rechtsbestimmungen von der Zeit Justinians an. 2. Die Pandekten ober Digesten enthalten die Entscheidungen der angeseheneren lteren Rechtsgelehrten. 3. Die Institutionen sind ein planmig geordnetes Lehrbuch des Rechts. 4. Die Novellen sind sptere Verordnungen. Dieses Gesetzbuch, welches fr alle Folgezeit die Hauptquelle des rmischen Rechts wrbe, betont insbesondere die unumschrnkte Hoheit und Herrscher--gewalt des Kaisers, aber es enthlt zugleich eine Menge theoretisch und praktisch zutreffender Rechtsbestimmungen. Seinen Eifer fr das Christentum bekundete Justinian dadurch, da er die noch zu Athen bestehende heidnische Philosophenschule aufhob und ihre Lehrer in die Verbannung schickte. Den Handel belebte er durch Anlage von Straen und Einfhrung neuer Erwerbszweige. So lie er. um den Seidenbau einzufhren, durch Mnche, welche als Missionare den Orient bereift und die Behandlung der Seidenraupe kennen gelernt hatten, in hohlen Stben Cocons aus China nach Europa bringen. Unter seinen Bauten ist besonders die Sophienkirche (Hagia Sophia. Kirche zu Ehren des hl. Geistes als der gttlichen Weisheit) M erwhnen, ein prchtiges, in byzantinischem Stile ausgefhrtes Bau-werk mit einer auf vielen Sulen ruhenden Kuppel, mit Marmorwnden und einem Fuboden aus Mosaik. Justinians Nachfolger wuten den Verfall des Reiches nicht aufzu-hatten. Syrien, Phntcien und gypten gingen an die Araber verloren; Oberitalien konnte den Longobarden nicht wieder entrissen werden. Die Hauptursache dieser Schwche des Reiches waren die bestndigen Einflle der Araber und Bulgaren, hufige Thronstreitigkeiten und Zwistigkeiten in der kaiserlichen Familie und besonders die Einmischung der Kaiser in die religisen Streitigkeiten der Monophysiten, Monotheleten und Bilderstrmer. Als der zwar tapfere und durch die Verteidigung Conftan-tinopels gegen die Araber berhmte, aber rohe und ungebtlbete Leo Iii. der Jfaurier sogar selbst die Bilberverehrung verbot und infolgedessen balb ein greulicher Bilbersturm ausbrach (728), ging das Ansehen, welches die Kaiser bisher unter den christlichen Herrschern genossen hatten, vollenbs verloren.

9. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 113

1895 - Gotha : Perthes
113 seinen Bestand; barbarische Horden, von Norden her einbrechend, durchzogen fort-dauernd die Balkanhalbinsel und besetzten ganze Landstriche. Wenn trotz dieser ueren Schwchungen und trotz immer wiederkehrender Thronumwlzungen sich das Reich bis 1453 erhielt, so erklrt sich dies aus der Festigkeit seiner Haupt-stadt, aus dem altgeschulten (routinierten) Beamtenstande und dem leidlich-geordneten Heerwesen. Das Beste, was der Genius des rmischen Volkes hervorgebracht hat, das (rmische) Recht, war durch Justini an fr alle Zeit aus dem untergehenden Altertum gerettet und der Form nach abgeschlossen worden. Das Corpus iuris, das er durch Tribonian und eine Anzahl anderer Juristen geschaffen hat, besteht aus 2 Hauptteilen, von denen der eine eine kritische Ausgabe der Konstitutionen der Kaiser ist (Codex), der andere eine das ganze Recht um-fassende Sammlung von Aussprchen und Entscheidungen lterer Juristen enthlt (Digesta oder Pandectae). Aus dem Codex und den Pandekten wurde zur Frderung des Rechtsstudiums ein wissenschaftliches Lehrbuch (Institutiones) zusammengestellt. Schlich. Die universale Idee, welche das Altertum ausgebildet hatte, erlosch mit dem Untergang des rmischen Weltreiches nicht; sie lebte vielmehr in aller Strke in der rmisch-katholischen Kirche fort und ergriff die Germanen (Deutschen), die in diese Kirche eintraten. Das Streben dieser Völker, das rmisch-katholische Ideal zu verwirklichen, bildet den Hauptinhalt einer neuen Zeit, die als Mittelalter bezeichnet wird. Wessel, Lehrbuch der Geschichte. Iii. 8

10. Lehrbuch der Geschichte für die Ober-Secunda höherer Lehranstalten - S. 21

1895 - Gotha : Perthes
21 B Die Zachtentwickelung Spartas nach auen, a) Die Er- oberunamesfeniens. Die kriegerische Erziehung und das Bedrfnis, bei izer Zunahme der Spartiatenbevlkerung neue Ackerlose zu gewinnen drngte 11 Staat auf die Bahn der Eroberung; so begann Ende des 8. ^ahrh der Krieg mit den benachbarten und stammverwandten Messe niern (lensttt des Ta getos in der sdwestlichen Halbinsel). als diese das offene Jd rcht mehr behaupten konnten, zogen sie sich aus die m der ^tfoome zurck; mit deren Fall ward ganz Messenien spar tan isch. ch em halbm Jahrhundert (Mitte des 7. Jahrh.) erhoben,.ch w M isemer unter Ariftmenes untersttzt von den Arkadtern (m dein unnleren Hoch-lan" der Peloponnes) und den Pisaten, die mit den spartanisch g-stnnt-n Eleern im Kampfe lagen. Die Spartaner erfuhren einen unerwarteten Wider, stand im offenen Felde; auch brachen innere Wirren aus, oda Mut- und Rat-lostglert unter den Birgern entstand. In dieser Not nutzte Tyrt>-durch seine kriegerischen Elegien und Marschlieder den Sinn fr Zncht ^nuug und Treue u wecken. Di- Messenier wurden daraus geschlagen und auf die Bergfeste Eira acmuat, von der aus sie den Kamps eine Zeit lang sortierten. Um die Mitte des 7. Jahrh. ging der Krieg zu Ende. Viele Meffenier wan- derten aus; wer blieb, geriet in die Stellung ^r Heloten. b) Die Errichtung des peloponnesi chen Bundes Der: tetcg Spartas der Messenien wirkte auf Pisa und Arkadien zuruck. Die Pu^tcn erlagen den Eleern, die im Alpheiosthale allmhlich die volle Herrschaft gewannen und die allgemein anerkannten Leiter der olympischen Spiele wurden M Ll spter!). Die Arkadier (zunchst im Sudosten) erlagen der spartanischen Macht, doch verzichtete Sparta auf eine- volle Unterwerfung und begngte sich mit der politischen Fuhrerschaft, die im Laufe des 6.- >5ahrh. alle arkadischen Gemeinden anerkannten. Auch die Eleer traten unter d e sp -tanische Hegemonie. Endlich schlo sich auch der grte Teil der argolischen Landschaft^ S^arta^ae ^eib5n von Argos aus im 8. Jahch eine glnzende Herrschaft gefhrt; ihm wurde die Regelung der Mnz- u^ Matzverhltnisse zugeschrieben: er schuf durch Prgung (vgl S. 7. 1) der Drachme (einer Silbermnze) die nationale hellenische Verkehrsmunze, die zerfiel, und von Vorderasien nahm er.das Gewichtssystem an, welches da Pfund (Talent) in 60 Minen teilte. Uber das nordliche.argo s bte-eine Oberherrlichkeit aus; aber im 7. Jahrh. scheinen Suyon und Korinth vollkommen unabhngig; hier erstrebte das durch Handel undvakeh: entwickelte Volk (Demos) gleiche politische Rechte mit den dorischen Gesch echtern, und w den Kmpfen der beiden Stnde rissen volksbeliebte Manner al- Tyrannen die hchste Macht an sich. Der berhmteste^d Schomschen Tyrannm war Kleisthenes. ein Zeitgenosse Solons, der berhmteste der korinthischen Tyrannen Periander, der von dem hohen Akrokonnth aus. wo ganzen-de? Hos hiett eine strenge Herrschaft fhrte; unter der Artung Ar.ons l.etz er den Dithyrambos als Chorgesang von Staats wegen ausbilden. Im Lause des 6. Jahrh. verschwanden >n Stkyon uni> Mint*i Sie S.) raunenherrschasten; in den Brgerschaften gewannen die alten G schlechter wieder die Oberhand, und unter ihrem Emfln !am wie es scheint, eine Anlehnung an Sparta in Form einer Bundesgeuossenschast zustande.
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